1. Vertragsabschluss
Mit der
Anmeldung für eine Maßnahme/Leistung von angstlos e.V. bietet der Anmeldende angstlos e.V. den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder Online vorgenommen werden.
Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der
verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Rücktritt des Anmeldenden ist stets kostenpflichtig.
2. Leistung
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, auf den Präsentationen, Plakaten, Flyern und der Internetdarstellung auf der Seite www.angst-los.de ,
www.vollspann-fussballschule.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Änderungen
Änderungen oder
Abweichungen einzelner Leistungen/Maßnahmen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, das angstlos e.V. nach Vertragsabschluss für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
4. Bezahlung
Nach übersandter
Anmeldung erhält der Anmeldende eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von -7- Tagen sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung erhöht sich die jeweilige
Teilnahmegebühr um 10€. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung. Die Zahlungsverpflichtung des Anmeldenden gegenüber Vollspann bleibt unberührt
bestehen.
5. Rücktritt
Der Anmeldende
kann vor Beginn des gebuchten Fußballferiencamps vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt des Teilnehmers (auch durch Krankheit) wird eine Stornogebühr von
80% des durch Anmeldung feststehenden Teilnahmebetrages fällig. Wird eine Vollspann--Leistung/Maßnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein
Anspruch seitens des Anmeldenden/Teilnehmers auf Erstattung oder Teilerstattung der Teilnahmegebühr.
6. Ablauf
Für die Dauer
der Leistung von angstlos e.V. überträgt der Anmeldende angstlos e.V. und den für sie tätigen Veranstaltungsleitern die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum auch an Mitarbeiter
übertragen können. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Mitarbeiter von Vollspann Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, haben die Veranstaltungsleiter oder Bevollmächtigte die
Möglichkeit, den Teilnehmer von der Veranstaltung/Maßnahme/Leistung dauerhaft auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich den jeweiligen Veranstaltungsleitern von Vollspann und ihren
Bevollmächtigten.
7. Angaben über den
Gesundheitszustand
Der Anmeldende
erklärt mit der schriftlichen Anmeldung an Vollspann, dass sein/seine angemeldeter/angemeldeten Teilnehmer sportgesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm /Wettkampf/
Veranstaltung/ Maßnahme/ Leistung ohne Einschränkungen absolviert/absolvieren kann. Der Anmeldende verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, Vollspann bzw.
den jeweiligen Leitern oder deren Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des
Teilnehmers. Vollspann kann den Teilnehmer bei falschen Angaben über seinen Gesundheitszustand vom Fußballferiencamp ausschließen. Es besteht anschließend kein Anspruch auf Rückerstattung des
Teilnahmebetrages.
8. Rücktritt und Kündigung
Angstlos e.V.
kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag
zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht wurde. In diesem Fall erstattet angstlos e.V. den jeweils erhaltenen Teilnahmebetrag zurück.
Angstlos
e.V. kann nach Beginn der
Veranstaltung den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer gegen Regeln verstößt, wie Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Gewalt gegen Personen und Sachen etc., Entfernung vom Sportgelände des
jeweils austragenden Vereins, etc. (s. Ziff. 6.). Eine Rückerstattung / Teilrückerstattung des Teilnahmebetrages erfolgt nicht.
9. Haftung
angstlos e.V.
haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) die
gewissenhafte Vorbereitung
b) die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
c) die
Richtigkeit der Veranstaltung
d) die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche
Haftung von angstlos e.V. ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von angstlos e.V. herbeigeführt wird bzw. soweit
angstlos e.V. für einen/einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Angstlos e.V.
haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Vollspann haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
Aufgrund von Wettereinflüssen (starker Regen, Frost,
Hitze, o.ä.) oder gesundheitliche Risiken für die Teilnehmer jeglicher Art wie z.B. Epedemien, Pandemien, die einen Abbruch oder Absage des Fußballferiencamps zur Folgen haben, haftet der Teilnehmer.
Bei entzogener Nutzungsgenehmigung der für das Fußballferiencamp notwendigen Sportanlage durch den zuständigen Verein oder der zuständigen Behörde aufgrund von z.B. hoher Gewalt oder bei abstrakten
oder konkreten Gefahr für Leib oder Leben der Teilnehmer und/oder Trainer, haftet der Teilnehmer.
Angstlos e.V. ist bei Haftungsfällen stets bemüht,
tragbare Lösungen der Teilnehmer in Form von Gutscheinen für Fußballferiencamps anzubieten. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab der Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung. Eine
Gutschrift ist nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar. Wird sie nicht innerhalb eines Jahres komplett abgerufen, verfällt sie für den für den Teilnehmer komplett. Vom gastgebenen Verein
(verantwortlicher Verein des Sportgeländes, auf dem das Fußballferiencamp ausgetragenm wird) oder Sportstättenverpachter (Gastronom) zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden oder Leistungen wie
Verpflegung (Nahrung und Getränke) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
Vollspann haftet nicht für den etwaigen Transport der
Teilnehmer. Hierfür treten ggf. die ausrichtenden Vereine ein.
11. Versicherungen
Der Anmeldende
garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im
Ermessen des Teilnehmers.
12. Medizinische Versorgung
Für den Fall der
Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Anmeldende Vollspann, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des
Teilnehmers zu veranlassen. Sollten angstlos e.V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Anmeldende zum Ersatz verpflichtet.
13. Foto- und Filmrechte
Maßnahmen /
Veranstaltungen / Leistungen werden von einem Fotografen oder von einem von angstlos e.V. Bevollmächtigten fototechnisch begleitet. Der Anmeldende sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen
Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und von Vollspann verbreitet und veröffentlicht werden dürfen- auch im
Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen, kommerziellen oder fremden Werbung
sowie zu Merchandisingzwecken. Gleiches gilt für die sozialen Medien. (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube u.ä.)
14. Datenweiterleitung
Siehe
Datenschutzerklärung
15.
Gerichtsstand
Der Anmeldende
kann Vollspann nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Vollspann gegen den Anmeldenden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Anmeldenden / Teilnehmers maßgebend. Ist der Anmeldende
Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand Berlin.
16. Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise
gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die
Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.
Anbieter:
angstlos e.V.
Lindenstr.
18
06869 Coswig /
OT Cobbelsdorf